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Vergütung

Guter Rat mag teuer sein ...

ohne diesen könnte es wesentlich teurer werden.

Der Honoraranspruch des Anwalts ergibt sich aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Die Vergütung für Zivil- einschließlich Familiensachen richtet sich nach Wertgebühren.

In Strafsachen werden Pauschgebühren entsprechend Verfahrensstadium berechnet.

Ausserdem besteht die Möglichkeit, wie in Strafsachen üblich, Honorarvereinbarungen zu schliessen.

Für Beratungen ist die jeweilige Vergütung zu vereinbaren.

Bedürftige Mandanten haben die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zur Abdeckung ihrer Gerichts- und Anwaltskosten oder für die aussergerichtliche Beaarbeitung Beratungshilfe  zu beantragen.

Entsprechende Formulare sind bei Gericht oder im Anwaltsbüro erhältlich.

Sprechen Sie mit uns darüber.

weiter führende Links:
>> www.gesetze-im-internet.de
>> Rechtsanwaltsgebuehren 
 

Telefon: +49 (0)3991-6699953 I Tele
fax: +49 (0)3991-6733792 I E-mail: info@ra-ranke-waren.de I Anschrift: Friedenstraße 12 I D - 17192 Waren - Müritz

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